Rechtsprechung
BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an eine Unterbringung im Maßregelvollzug; Maßstäbe bei der Einschränkung des Freiheitsanspruchs zugunsten der Allgemeinheit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 09.09.2003 - 2 Ws 630/03
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
Der Richter hat allgemeine Wendungen zu vermeiden und seine Würdigung eingehend abzufassen, um seine Bewertung substantiiert offen zu legen, nach der die vom Verurteilten ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch aufwiegt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Es wird auch zu prüfen haben, ob angesichts der Unterbringungszeit dem besonderen Gewicht des Freiheitsgrundrechts und dem Gebot sorgfältiger Sachverhaltsaufklärung dadurch entsprochen werden sollte, dass ein anstaltsfremder Sachverständiger hinzugezogen wird (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ). - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).